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Klassizistisches, in den 1830er Jahren erbautes Wohnhaus. Über Sockel traufständig stehender Bau von zwei Geschossen mit Satteldach. Verputzter und ungegliederter Baukörper. Dreiachsig angelegte, zur Linken dichter durchfensterte Front. Vergleichbar mit Nr. 6 Beispiel für den während der Dorferweiterung des frühen 19. Jhs. geübten Klassizismus. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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