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Im späten 19. Jahrhundert (1892?) errichtetes, ehemaliges Wohnhaus der Firma Henry und Jean Pauly "Pauly-Zwieback". Über Natursteinsockel zweigeschossig und traufständig sich erhebender, verputzter Bau mit Giebelmansarddach. Die dreizonige Front durch Risalit mit Balkon und übergiebelter Doppeltür zentrisch betont, axial von teils gekoppelten Schwib- und Rundbogenöffnungen durchfenstert. Geschossweise Gesimsgliederung und Kantenakzente durch einzelne, rustizierte Quader. Der spätklassizistische Bau ist Blickfang in der Achse Kirdorfer Straße. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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