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Wohnhaus einer ehemaligen Hofanlage, wohl ebenfalls in Verbindung mit dem Fürstenlager entstanden und diesmal auch an die dortige Architektursprache angeglichen. Eingeschossiges, durch Fenster regelmäßig strukturiertes Traufenhaus, wohl verputztes Fachwerk. Das Dach als hohes Mansarddach mit Satteldachgaupen ausgebildet, die Fenster mit hölzernen Klappläden. Im Hof großvolumiges Wohnhaus, möglicherweise die veränderte, völlig umgebaute Scheune. Nur das alte Wohnhaus ist Kulturdenkmal aus bau- und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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