Battenberger Straße Ecke Palmsstraße nach Süden
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1950er Jahre; Repro aus: 1200 Jahre Berghofen, S. 255
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Grabenstraße nach Osten
Battenberger Straße Ecke Palmsstraße nach Norden
1950er Jahre; Repro aus: 1200 Jahre Berghofen, S. 255
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Battenberg
Berghofen
  • Gesamtanlage historischer Ortskern

Kern des Dorfes ist das frühere Junkerngut der Herren von Biedenfeld an der Battenberger Straße. Das Gutshaus wurde, nachdem die Familie bereits 1770 weggezogen war, 1844 versteigert und vor 1874 abgerissen. Heute steht auf der Parzelle das ehemalige Schulhaus. Eine der ersten Hofstellen war wohl Battenberger Straße 3, wo sich bis heute die ältesten Gebäude des Ortes befinden.Entlang der in Nordsüdrichtung führenden Battenberger Straße, deren bogiger Verlauf im Süden erst Mitte des 19. Jahrhunderts trassiert wurde, befinden sich locker aufgereihte Hofreiten unterschiedlichen Bautyps mit zweigeschossigen Gebäuden. Die ursprünglich weiter östlich verlaufende Straße blieb als Zentralstraße erhalten und umschließt zusammen mit der Battenberger Straße inselartig angeordnete Parzellen, die erst im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert dicht bebaut wurden. Ortsbildprägend ist besonders das erst 1925 am nördlichen Ende dieser Insellage errichtet Dorfgemeinschafthaus mit dem heute vorgelagerten, die Sichtachse der Battenberger Straße von Norden her optisch abschließenden, kleinen Platz, an dem westlich die älteste Hofstelle liegt und sich östlich die Kirche erhebt. Nach Osten erstrecken sich weitere Hofanlagen unterschiedlicher Größe an Eckenweg, Grabenstraße und Rainstraße. Den südlichen Abschluss der Gesamtanlage bilden die Hofreiten auf schmalen Parzellen an der Laisaer Straße mit zur Straße offenen Hofräumen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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