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Berghofener Straße 1; Burgbergstraße 1; Friedhofsweg 1, 3, 7; Hauptstraße 1; Marburger Straße 11, 15-25, 8-28.
Entlang der in weitem Bogen von Süden nach Osten verlaufenden Marburger Straße erstreckt sich die weit geschwungene Trasse mit locker aufgereihten, zwei- bis dreigeschossigen, trauf- und giebelständigen Gebäuden aus der Zeit um 1900. Einige Parzellen öffnen sich mit ihren rückwärtig durch traufständige Scheunen abgeschlossenen Hofräumen zur Straße, so dass sich reizvolle Raumaufweitungen ergeben. Die Hauptstraße schließt an ihrem Abzweig eine dreieckige Parzelle ein, die durch eine Grünfläche mit Brunnen gestaltet ist.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |