Hauptstraße 58
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Battenberg
  • Hauptstraße 58
  • Im Hain
  • Hauptstraße
Neuburg, heute Rathaus mit Garten
Flur: 14
Flurstück: 133, 134, 135, 136, 138, 139, 141, 31, 32, 33, 34, 35
Die Neuburg wurde laut einer Inschrift in einem Sandstein über der Kellertür von „Carl Loener von Lauenburg 1732“, dem damaliger Oberforstmeister, erbaut und privat finanziert. Landgraf Ludwig VIII., der die Neuburg bis 1768 regelmäßig als Jagdschloss nutzte, ersetzte dem Oberförster die Baukosten in Höhe von 24000 Gulden im Laufe der folgenden fünf Jahre. Seither wird das Haus als Amtssitz genutzt. 1774 werden Gebäude und Stallungen verpachtet, 1776 Landdragoner einquartiert. Seit den 80er Jahren des 18. Jahrhunderts wird das Obergeschoss zu Wohnzwecken vermietet. Ab 1835 werden die Gebäude vom Landgericht genutzt, von 1839 bis 1970 als Forstamt. Dem jeweiligen Amtsrichter und Oberforstmeister diente das Gebäude auch als Wohnung. Seit 1971 ist die von der Stadt erworbene Neuburg dann Sitz der Gemeindeverwaltung.Die schon von Weitem die Stadtsilhouette im Nordosten prägende Neuburg ist direkt südlich an das Gelände der ehemaligen Alten Burg angrenzend erbaut worden. Sie öffnet sich nach Süden in einer Gartenanlage, die ebenso wie der Hof von einer Mauer eingeschlossen ist. Sandsteinerne Torpfosten im Nordwesten markieren den Eingang. Beim Hauptgebäude handelt es sich um einen zweigeschossigen, heute klassizistisch anmutenden Bau, dessen Sockelgeschoss aus rotem Sandstein unterhalb des Hofniveaus liegt, sich aber zum Tal hin über zwei Geschosse erstreckt und dort entsprechend den Obergeschossen verputzt ist. Die regelmäßige, neunachsige Fassade, die mit hochrechtigen Fenstern mit Klappläden versehen ist und von einem Walmdach abgeschlossen wird, ist vom Hof aus über eine breite Freitreppe erschlossen. Rechts des Gebäudes befindet sich ein eingeschossiger Zwischenbau, an den im 19. Jahrhundert spitzwinklig eine massiv gemauerte Wagenscheune mit halb abgewalmtem Satteldach und schmalem Zwerchhaus als Ladeluke angesetzt wurde. Links des Haupthauses befindet sich eine über drei Tore verfügende, eingeschossige Wagenremise aus Fachwerk. Die Fachwerkkonstruktion ist durch weit gespreizte Streben mit langen Kopfbändern ausgesteift und von einem Satteldach mit Halbwalmen abgeschlossen. Nordöstlich der Wagenremise befand sich ursprünglich ein weiteres Gebäude, dass sich nur noch durch Relikte des Sockels abzeichnet.

Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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