Außerhalb der Ortslage, Wildkeller der Kleudelburg
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Battenberg
Dodenau
  • Forsthaus Kleudelburg
Wildkeller der Kleudelburg
Flur: 24
Flurstück: 21

1722 lässt Landgraf Ernst Ludwig nordöstlich von Battenberg das Jagdlager Kleudelburg durch Hellerich Müller aus Gießen errichten. Es entstehen mehrere in losem Verband zueinander errichtete Gebäude, ein Herrenhaus, ein Kavaliershaus, ein Jagdzeughaus, zwei Marställe, Wildprethhäuschen, Marketenderhäuschen, Küche, Waschhaus und Schlachthaus. 1770 werden die beiden Marställe, das Haus mit den zwei Flügeln (heute Auhammer), das mittlere und das große Haus versteigert. 1884 wird auf dem Gelände des ehemaligen Jagdhauses das Forsthaus Kleudelburg erbaut. Von der Kleudelburg des 18. Jahrhunderts blieb jedoch ein Wildkeller mit Tonnengewölbe erhalten, der zunächst nicht überbaut war und erst später mit einem eingeschossigen, einfach verriegelten Fachwerkschuppen versehen wurde. Der aus Bruchstein aufgemauerte Wildkeller ist als Sachteil Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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