Außerhalb der Ortslage, Jüdischer Friedhof
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenau
Altenlotheim
  • Am Knappe
Jüdischer Friedhof
Flur: 13
Flurstück: 66

Bereits 1787 waren in Altenlotheim drei jüdische Familien ansässig, zu denen bis 1804 drei weitere hinzuzogen. Sie lebten vom Handel, besonders vom Vieh- und Fellhandel, Handel mit Fleisch, Stoffen, Haushaltswaren, Lebensmitteln und Spirituosen. Die jüdische Gemeinde wuchs bis 1830 auf 54 Mitglieder an. Noch 1840 fand der jüdische Gottesdienst in einem angemieteten Raum in einem christlichen Haus statt, es sollte jedoch nach Plänen des Kreisbaumeisters Stockhausen eine Synagoge gebaut werden. Dafür wurde ein Darlehen von der itterschen Leihkasse aufgenommen, das Gemeindehirtenhaus gekauft und abgebrochen. Der Bau wurde noch unfertig 1844 von der Brandkasse taxiert, wegen fehlender finanzieller Mittel für die Fertigstellung aber bereits 1845 wieder verkauft. Der Gottesdienst fand daraufhin wieder in einer Wohnstube statt. 1851 zog man in einen neuen Betsaal in einer Gastwirtschaft um, 1854 in einen Raum im Obergeschoss eines Wohnhauses. Der letzte Betsaal war ein eigens zu diesem Zweck ausgebautes Dachgeschoss. Der Rabbiner kam nur zu besonderen Anlässen nach Altenlotheim. Ab 1868 gab es auch eine israelitische Elementarschule mit etwa 20 Kindern. Die Häuser der jüdischen Mitbürger lagen im Kern des Dorfes verteilt. Von den 1905 noch 44 Mitgliedern der jüdischen Gemeinde wanderten die letzten sechs in der Zeit von 1933 bis 1941 aus.Die kleine jüdische Gemeinde in Altenlotheim, die ihre Toten zunächst in Frankenau beisetzte, verfügte erst am Ende des 19. Jahrhunderts über einen eigenen Begräbnisplatz. Dieser im direkten Anschluss an den heutigen Friedhof der Gemeinde Altenlotheim am nordwestlichen Ortsausgang angelegte Friedhof blieb teilweise erhalten. Noch heute finden sich auf einer von einer Hecke eingefriedeten Fläche von 300 m² fünf einfache Grabsteine, einer ein Doppelgrab, aus dem 19. Jahrhundert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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