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Geismarer Straße nach Westen, südliche Bauzeile
Geismarer Straße nach Westen
Geismarer Straße Einmündung Bonlandsweg nach Südosten, südwestliche Bauzeile
Löhlbachstraße an der Einmündung Dornheckenstraße nach Südosten
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenau
Dainrode
  • Gesamtanlage historischer Ortskern

Bogenstraße 1, 2, 4; Bonlandsweg 1, 2, 3; Dornheckenstraße 1, 2, 4; Geismarer Straße 1-9, 4, 8; Löhlbacher Straße 2, 4, 5.Dainrode entwickelte sich nach der Wiederbesiedelung im 15. Jahrhundert als Straßendorf entlang der heutigen Geismarer bzw. Löhlbacher Straße. Den Ausgangspunkt bildete ein noch immer die Dorfmitte durchfließender Mühlgraben, der eine heute nicht mehr vorhandene Mühle mit Wasser versorgte. Unregelmäßige, zumeist kleinere Hofstellen entstanden zwischen der Mühlstraße im Westen und dem Lengelbach im Osten des Dorfes. In der Katastervorbeschreibung 1785 wird Dainrode wie folgt beschrieben: „Es liegt selbige in einem tiefen Thale in einer ziemlich angenehmen und Sömmerrischen Gegend (...) Ein kleiner Bach, welcher von der Dorfschaft Hauern, ab wo derselbe seinen Ursprung hat, herunter kommt, flieset auch durch hiesiges Dorf. Durch hiesiges Dorf gehet keine Land Straße, sondern es pahsieren nur die von Frankenberg nach Wildungen zu Fuß reisende hier durch (...) Bestehet diese dorfschaft gegenwärtig aus 32 Contribuablen Häußer (...) Die Häußer hierselbsten sind quoad Superinstructa theil gut und mittelmäßiger Gattung, auch die Hofreyden fast durchgängig zum Aus- und einfahren bequem (...)“. Im Jahre 1855 werden Zustand und Bauweise der Häuser noch einmal konkreter beschrieben: „Der Bau der Häuser ist zweistöckig von Holz, die Gefache sind mit Fitzgerten versehen; unter dem unteren Stocke sind Mauern von Sandsteinen. Die Mauern enthalten Keller und Stallungen, Scheuer und Stallgebäude separat (...) die Häuser sind mit Ziegeln gedeckt“. Noch heute prägen die Fachwerkhofreiten den Charakter des Dorfes. Teilweise als Hakenhöfe, zumeist jedoch als unregelmäßig bebaute Hofanlagen mit zur Straße offenen Höfen schaffen sie einen reizvollen Kontrast zwischen direkter Straßenrandbebauung und offenen Flächen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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