Lengelstraße nach Süden, westliche Bauzeile
Felsenstraße nach Nordosten
Allendorferstraße nach Süden zur Verzweigung Torweg/Felsenstraße
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenau
Ellershausen
  • Gesamtanlage historischer Ortskern

Allendorfer Straße 2-10;Felsenstraße 1-7, 2-8;In der Gasse 1, 6;Lengeltalstraße 16, 17, 18, 19, 21, 23, 27;Mittelstraße 1, 3, 2-10;Mühlenstraße 2, 4;Ringstraße 1, 3;Saalenstraße 1;Torweg 1, 2; Zum adeligen Hof 1, 2

Der historische Ortskern Ellershausens entwickelte sich, wie die kleinräumige Blockstruktur, die unregelmäßigen Parzellenzuschnitte und die stark geschwungenen Straßenverläufe zeigen, nordöstlich der Kirche zwischen Felsenstraße und Lengelstraße um Mittelstraße und Ringstraße herum. In einigem Abstand zu dieser Siedlung befand sich bis ins ausgehende 18. Jahrhundert der befestigte Adelssitz der nacheinander von den Familien Huhn, Dersch und Drach bewohnt wurde. Im Norden und Osten der ehemals von einem Wassergraben umschlossenen Mulde sind Stützmauern mit anschließendem flachen, breiten Wall erhalten. Auf der heutigen Hoffläche verschüttet soll sich  laut Überlieferung ein tonnengewölbter Keller der Burg befinden. Erst seit der Zeit des Niedergangs der Familie Drach, die ihre Besitzungen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts weitgehend verkaufen musste, rückte die Bebauung immer näher an den Burghof heran und der Bereich zwischen Allendorfer Straße und Lengelstraße wurde aufgesiedelt. Bis heute ist die Struktur des Ortes durch die engen geschwungenen Straßenführungen sowie die unregelmäßige Anordnung der Wohnhäuser und landwirtschaftlichen Anwesen geprägt. Die heutige Bebauung entstand weitgehend erst im Laufe des späteren 19. und frühen 20. Jahrhunderts.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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