Außerhalb der Ortslage, Bärenmühle
Außerhalb der Ortslage, Bärenmühle
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenau
Ellershausen
  • Bärenmühle 1
Bärenmühle
Flur: 1, 11
Flurstück: 26/3, 27/2

Die Bärenmühle, die ihren Namen möglicherweise dem hier in den Lengelbach mündenden Bärenbach verdankt, gehört seit dem späteren Mittelalter zu den Besitzungen der in Ellershausen begüterten Familie Huhn. Nach dem Aussterben der Huhn ging die Mühle 1587 in weiblicher Erbfolge an die Familie von Dersch, nach deren Aussterben sie wiederum in weiblicher Linie an die Familie von Drach überging. Nach dem Verarmen der adeligen Familie von Drach ging die Bärenmühle seit dem frühen 19. Jahrhundert in den Besitz der jeweils hier wohnenden Müllerfamilien über. 1850 brannte die Mühle weitgehend ab und wurde in den folgenden Jahren neu errichtet. 1959 erwarb der Landrat Kohl die Mühle und baute sie zum Wohnhaus aus. Das aus der Mitte des 19. Jahrhunderts stammende Wohnhaus wurde 1987 erneut ein Raub der Flammen und Obergeschoss und Dach mussten vollständig ersetzt werden.Das Mühlenanwesen besteht heute aus dem um 1850 errichteten und 1987 weitgehend erneuerten Wohnhaus, einer rechtwinklig daran anschließenden Bruchsteinscheune aus der Zeit um 1800 sowie einem dem Wohnhaus gegenüber liegenden Stall aus dem Jahre 1852, der ebenfalls in Bruchstein errichtet wurde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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