Außerhalb der Ortslage, Huhnsmühle
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenau
Ellershausen
  • Huhnsmühle 1
Huhnsmühle
Flur: 11
Flurstück: 14

Trotz ihres Namens gehörte die Huhnsmühle schon früh nicht mehr zum Besitz der in Ellershausen begüterten Familie Huhn. Schon im Wolkersdorfer Salbuch aus dem Jahre 1574 erscheint die Huhnsmühle als Eigentum der Landgrafen von Hessen. Wie die lückenlose Folge landgräflicher Lehnsbriefe für die Müller der Huhnsmühle von 1601 bis 1800 belegt, blieb die Mühle bis zur Wende zum 19. Jahrhundert im Besitz der Landgrafen. Nach 1800 wurde sie dann an den Müller verkauft. Im Jahre 1847 erwarb der Müller Guillaume Bontoux aus Louisendorf die Mühle und siedelte hierher über. Wie die Inschrift am Wohnhaus belegt, ließ er im Jahre 1850 für sich und seine Familie ein neues Wohnhaus errichten: „Guillaume Bontoux et la femme Elisabeth ne Lange ont batir cette maison XXV octobr MDCCCL – Der Zimmermeister war Heinrich Schwabeland aus Frankenau“. Gegenüber einer Fachwerkscheune mit Bruchsteinerdgeschoss erhebt sich das zweigeschossige Wohnhaus mit in jüngerer Zeit erneuertem Erdgeschoss. Das Obergeschoss wahrt jedoch noch das Fachwerk der Bauzeit mit seinem regelmäßigen, doppelt verriegelten und an den Eck- und Bundständern durch steile geschosshohe Streben ausgesteiften Gefüge.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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