Außerhalb der Ortslage, Dreiherrstein
Außerhalb der Ortslage, Dreiherrstein
Außerhalb der Ortslage, Dreiherrstein
Außerhalb der Ortslage, Dreiherrstein
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenau
  • Hinter dem Eichelsgraben
Dreiherrenstein
Flur: 10
Flurstück: 2

Im Jahre 1588 konnte Landgraf Ludwig von Hessen-Marburg die bis dato verpfändete Herrschaft Itter vollständig in seinen Besitz bringen und das Amt "Herrschaft Itter" gründen. Im Zuge dieser territorialen Neugliederung fand in den folgenden Jahren ein Grenzvergleich zwischen der Landgrafschaft Hessen-Marburg und der Grafschaft Waldeck statt, dessen Abschluss die Aufstellung der Grenzsteine zwischen den beiden Ländern bildete. So wurde hier im Jahre 1590 der mit der Nr. 81 bezeichnete einfache Grenzstein aufgestellt. Nach der Trennung der ehemaligen Gebiete der Landgrafschaft Hessen-Marburg unter die verbleibenden Landgrafschaften Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel stießen an dieser Stelle drei Territorien zusammen. Die folgenden Steine mit den Nummern 78-80, die Kassel und Darmstadt markieren, wurden jedoch erst ein Jahrhundert nach der Gebietsaufteilung im Jahre 1754 aufgestellt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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