Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Hauptstraße 7-25, 2-18.Die im Jahre 1688 vom landgräflichen Geometer Schmerfeld ausgewiesenen 16 Parzellen für die ersten Siedler des Dorfes sowie den beiden mittleren Parzellen für Kirche und Schule finden sich noch heute in nahezu unveränderter Form entlang der heute weitgehend als Allee gestalteten Hauptstraße. Die langen, zumeist schmalen Parzellen wurden zunächst mit einfachen Häusern bebaut, die inzwischen vollständig durch Folgebauten ersetzt wurden. Im Laufe des 19. Jahrhunderts entstanden die heutigen, zumeist als Hakenhöfe ausgebildeten Hofanlagen, die mit Fachwerkwohnhäusern und ebensolchen Scheunen versehen wurden. Die ursprünglichen Parzellen sind inzwischen teilweise zusammengelegt. An beiden Seiten der Hauptstraße ist die Gesamtanlage um die direkt angrenzenden, erst nachträglich entstandenen Parzellen erweitert.Über die Struktur des Dorfes um die Mitte des 19. Jahrhunderts äußert sich der Dorfschullehrer in einer Beschreibung 1852 wie folgt: „Die Wohnhäuser bilden eine gerade Straße und sind bis auf zwei einstöckige, zweistöckig und aus Fitzgerten oder Holz. Die Viehställe sind mit den Häusern verbunden, die Schweineställe und Scheunen jedoch getrennt. Zwei Wohnhäuser und eine Scheune sind mit Stroh gedeckt, die übrigen mit Ziegeln. Hinter jedem Haus ist ein Garten. Alle Gärten in Rechteckform, gleich lang und nach dem Felde mit einer lebendigen Hecke eingefriedigt, so dass der ganze Ort in Quadratform ringsum mit einer lebendigen Hecke eingefriedigt ist.“
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |