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In prominenter Ecklage zur Hauptstraße stehendes, wohl aus der Zeit um 1700 datierendes Wohnhaus. Über markanter Sockelzone sich erhebender Zweizonenbau von zwei Geschossen mit traufseitig starkem Geschossüberstand, verschiefertem Giebelfeld und Satteldach. Das durchgehend unter Verputz liegende Fachwerk dürfte aufgrund der Fensterdisposition im wesentlichen ungestört sein. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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