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Brunnenstraße 1-7, 6-18; Im hohlen Weg 1-5, 2.
Der Ausbau des Unterdorfs erfolgt zu Beginn des 17. Jahrhunderts als Erweiterung des Oberdorfes. Im 18. Jahrhundert werden die Baulücken im Unterdorf geschlossen. Die Gesamtanlage erstreckt sich heute beidseitig der im Bogen von Nord nach West verlaufenden Brunnenstraße sowie der parallel in Ost-West-Richtung gelegenen Straße Im hohlen Weg. Auf in Größe und Form stark differierenden Parzellen sind Fachwerkhofreiten unterschiedlicher Größe mit Scheunen und einige Einhäuser aus dem 18. und 19. Jahrhundert erhalten geblieben. Dabei wechseln sich giebelständige und traufständige, zweigeschossige Fachwerkbauten mit Satteldächern ab. Die kleinteilige Bebauung prägt bis heute den östlichen Ortsrand von Birkenbringhausen. Zum Denkmalumfang gehört auch der ehemalige, Auf der Trift gelegene Friedhof, da er durch seine erhöhte Lage mit altem Baumbestand an der Bahnhofstraße die Gesamtanlage zur Hauptstraße hin abgrenzt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |