Dorfstraße nach Südosten
Ortskern 1950
Roter Graben nach Süden
Rotlehm nach Nordosten
Urbachstraße nach Südwesten
Dorfstraße an der Nempfe nach Nordosten
Nempfebrücke nach Südosten in die Straßen Am Sand und Rotlehm
Urbachstraße nach Südwesten
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Burgwald
Bottendorf
  • Gesamtanlage 1
Historischer Ortskern

Am Berg 1; Am Sand 1-7, 11, 13, 2-6, 12-24; Bachweg 1, 3, 5; Dorfstraße 3-9, 6, 8; Frankenberger Straße 2; Roter Graben 1, 3, 2-6; Rotlehm 1-15, 2-8; Urbachstraße 1-13, 2-12, Wolkersdorfer Straße 1.

Der historische Ortskern Bottendorfs erstreckt sich entlang der Dorfstraße zwischen der Wolkersdorfer Straße und dem Übergang über die Nemphe sowie deren Verlängerung – Am Sand – jenseits der Nemphe bis zur Kreuzung der Straßen Am Sand, Am Berg, Roter Graben und Urbachstraße, deren Bebauung das östliche Ende des Dorfes bildete. Zu beiden Seiten dieser Hauptachse entstanden kleinere Straßen, die die Parzellen kleinerer Hofstellen erschlossen, die sich entlang der Nemphe erstrecken. Diese Wege, Bachweg, Rotlehm, Am Sand, bilden zusammen mit der breiteren Hauptachse den historischen Ortskern Bottendorfs. Die unregelmäßigen, kleinen Baublöcke zeigen eine sehr kleinteilige Struktur dicht bebauter Hofstellen, zumeist als Einhäuser, seltener in Form kleiner Hakenhöfe. Größere Höfe findet man nur an den Rändern des Dorfes, an der Dorfstraße gegenüber der Kirche, am Rotlehm und am Anfang der Urbachstraße. Die heutige, noch vielfach in Fachwerk ausgeführte Bebauung entstammt in ihren ältesten Teilen dem ausgehenden 18. Jahrhundert, zeigt sich jedoch überwiegend als Neubebauung aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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