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Friedhofsweg 1; Wolkersdorfer Straße 11-15.
Am südlichen Ortsrand Bottendorfs entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entlang der Wolkersdorfer Straße drei Hofreiten, die durch traufständige Wohnhäuser zur Straße hin abgeschlossen wurden. Die gestaffelt errichteten, zweigeschossigen Gebäude erheben sich über fast geschosshohen Bruch- oder Werksteinsockeln und zeigen, soweit sie nicht verkleidet sind, stockwerkweise verzimmertes Fachwerk mit Mannfiguren und breiten Gebälkzonen. Die Gebäudegruppe, die den südlichen Ortsausgang markiert, wird durch die großvolumigen Fachwerkscheunen der Hofreite Friedhofsweg 1 auf der gegenüber liegenden Straßenseite vervollständigt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |