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Wolkersdorfer Straße 14-18.
An der westlichen Seite der Wolkersdorfer Straße wurden um 1912 drei unterschiedlich zugeschnittene Hofreiten errichtet, die gemeinsam einen breiten Hof umschließen. Den seitlichen Abschluss des breiten Hofes bilden die Wohnhäuser der Nummern 14 und 18, als rückwärtiger Abschluss dient die lang gestreckte Scheune der Nummer 18, deren Verlängerung das Einhaus der Nummer 16 bildet.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |