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Wolkersdorfer Straße 36-42.
Auf halbem Weg zwischen Bottendorf und Wolkersdorf wurden nach 1912 vier Fachwerkwohnhäuser errichtet. Die Gebäudegruppe besteht aus jeweils zwei traufständigen und zwei giebelständigen, im Wechsel angeordneten, eingeschossigen Gebäuden auf unterschiedlich hohen Bruchsteinsockeln, die entsprechend dem Geländeanstieg Richtung Wolkersdorf immer flacher werden. Das Fachwerk der historistischen Baugruppe zeigt unterschiedliche Zierformen mit Mannfiguren an den Eck- und Bundständern sowie Andreaskreuzen in den Fensterbrüstungen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |