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Bergstraße 1-5, 2-6, 17, 19; Brückenstraße 1-7, 2; Darmstädter Straße 1, 5-13, 17-23, 4, 10-22, 26, 28;Die Ecke 1-5; Kirchstraße 1-9, 2-10; Marburger Straße 2-8; Rohrweg 1, 3.Den Siedlungskern des Dorfes bildet ein fast quadratischer, von der Darmstädter Straße, Bergstraße, Oberstraße und Kirchstraße umschlossener Baublock mit unregelmäßigem Parzellenzuschnitt. Noch heute prägen unterschiedlich zugeschnittene Hofreiten des 19. Jahrhunderts, die teilweise bis in die Tiefe des Blockes zurückversetzt sind, die Optik des Dorfkerns. Wahrscheinlich befand sich hier auch das 1810 aufgelöste landgräfliche Hofgut. Den früheren westlichen Abschluss des Dorfes bildete der Wasen, eine breite Straße, die inzwischen durch Bebauung von Westen aus verkleinert wurde und nur noch in ihrem östlichen Teil deckungsgleich ist mit Bergstraße und Oberstraße. Da Ernsthausen nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges schnell wieder an Bedeutung gewann, wuchs die Siedlung bald über diesen Kern hinaus. Schon die 52 Häuser, die im Jahre 1696 gezählt wurden, fanden keinen Platz mehr. Bis 1737 war das Dorf auf 97 Hausstellen angewachsen, die sich im Nordosten beginnend bis zum Senkelbach erstreckten und im Südosten des Dorfes zwischen der Kirche und der heutigen Marburger Straße einen zweiten kleineren Siedlungskern bildeten. Einzelne Hofstellen entstanden in der Folgezeit auch an der Landstraße von Marburg nach Wolkersdorf, die am südöstlichen Dorfrand entlangführte. Besonders nach deren Chaussierung zwischen 1868 und 1875 wurde die Ansiedlung dort attraktiver. Um 1900 entstanden am Mühlrain und an der Schulstraße Häuser für Zuwanderer aus den Städten des Umlandes, die sich Stadthäuser errichten ließen. Durch den Ausbau der Bundesstraße 1980 sind jedoch entlang der Marburger Straße ganze Häuserzeilen abgerissen worden. So verschwanden zwischen 1940 und 1988 28 Hofstellen.Der Dorfkern blieb jedoch in seiner Struktur bis heute weitgehend erhalten. Trotz einiger, teilweise unmaßstäblicher Neubauten prägen noch heute eine Vielzahl unterschiedlich gegliederter Hofstellen, wo möglich als Hakenhöfe gestaltet, mit Fachwerkhäusern des ausgehenden 18. und überwiegend des 19. Jahrhunderts das Ortsbild.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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