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Marburger Straße 31, 36-40.
Die Gebäudegruppe am südlichen Ortseingang besteht aus vier historisierenden Wohnhäusern. Neben einem Hakenhof aus dem Jahre 1913 besteht sie aus einem eingeschossigen Ziegelbau aus dem Jahre 1905 und zwei zweigeschossigen Fachwerkhäusern aus dem Jahre 1907. Insbesondere die beiden mit aufwendigem historisierenden Fachwerk gestalteten Wohnhäuser prägen die städtebauliche Eingangssituation des Dorfes Ernsthausen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |