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Hugenottenstraße 5-15, 6-14; Johanniterstraße 1-11, 2-10; Landgraf-Karl-Straße 1, 2, 3, 4, 5; Waldenserstraße 3.
Den Kern der Gesamtanlage bildet die mittelalterliche Kirche der Johanniter, von der aus die planmäßige Erschließung des Ortes ihren Ausgang nahm. Wie auch die anderen Kolonistendörfer entstanden die ersten Höfe entlang einer geraden Straße, der Landgraf-Karl-Straße, die im Süden hinter dem noch vorhandenen Gebäude der Komturei beginnt und im Norden an einem kleinen Platz endet, an dem die Gemeinde 1838 die Schule errichten ließ. Nachdem 1755 weitere Siedler eintrafen, entstanden neue Hofstellen entlang der Hugenottenstraße und dem östlichen Teil der Johanniterstraße. So wuchs bis etwa 1800 der historische Ortskern, wie er sich noch heute mit seinen Fachwerkhöfen des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts zeigt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |