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Um einen weiträumigen Hofplatz in baulich traditionellen Formen angeordneter Dreiseithof aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Hofeinfahrt mit säulenförmigen Sandsteinpfeilern, großes Verwalterhaus noch als Fachwerkbau errichtet, Stallungen z. T. mit Sandsteinsäulen und Kreuzgratgewölben, Scheunen sowie mehrgeschossiges Gesindehaus kennzeichnen die Entwicklung vom althergebrachten Hofgut zum landwirtschaftlichen Großbetrieb. Ursprünglich in Ingelheimer, dann in Mainzer Besitz, nach der Säkularisierung Staatsdomäne. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |