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Giebelständig zur Straße stehendes, eingeschossiges und verputztes Fachwerkwohnhaus mit ausgebautem Satteldach. Das seitlich erschlossene Gebäude weist eine spätere, rückwärtige Erweiterung auf. Der im Vergleich zu anderen Siedlerhäusern dieser Kolonie relativ breit gelagerte Baukörper ist giebelseitig zweiachsig durchfenstert. Der Bau ist als Waldenserhaus von orts- und architekturgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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