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1742 als Ersatz für den abgebrannten Vorgängerbau errichtetes, geräumiges Pfarrhaus. Der Bau konnte (laut Danksagung) durch die Spenden des Landgrafen "et ses Églises Évangeliques Luthériènes et Reformées, Allemandes et Françaises" realisiert werden. Zweigeschossiger, rückwärtig erschlossener, verputzter Fachwerkbau mit zweiachsig organisierten Fassaden und Mansardwalmdach. Kulturdenkmal aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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