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Giebelständiges, hell verputztes Fachwerkwohnhaus von einem Geschoss, mit traufseitigem Eingang und relativ steilem Satteldach, erbaut 1757. An der straßenseitigen Giebelwand Doppelfenster und zur Beleuchtung des Dachraumes eine kleinformatige Öffnung. Der Ursprungscharakter des nur geringfügig modernisierten Waldenserhauses ist deutlich gewahrt. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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