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Sandstein-Quadergebäude auf rechteckigem Grundriss mit Satteldach und Datierung von 1865. Ein Anbau wurde 1980 abgerissen. Die Pumpstation ist Kulturdenkmal aufgrund technischer und städtebaulicher Bedeutung als Zeugnis der Industrialisierung im späten 19. Jh. im Zusammenhang mit den Öl- und Walkmühlen an der Werra.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |