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Um 1825 erbautes, klassizistisches Wohnhaus. In Fachwerk erstellter, verputzter Bau von zwei Geschossen mit einer ursprünglich elf Achsen umfassenden, zentral eine Toreinfahrt sowie Giebelaufsatz aufweisenden Fassade. Besondere Merkmale dieses trotz Reduzierung im Volumen noch imposanten Baus sind die grosszügige Durchfensterung des Obergeschosses und originale Details wie hölzerne Fenstergewände und Klappläden. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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