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1857 erbautes Wohnhaus. Zweigeschossig über Sockel stehendes, um Mezzanin erhöhtes Gebäude. Spätklassizistischer Putzbau mit Horizontalgliederung und renaissancistischer, schwach plastischer und etagenweise differenziert gestalteter Ausstattung. Die fünfachsig angelegte Fassade zeigt sich durch das Zusammenziehen der jeweils drei mittleren Fenster einen deutlichen Zug zur Zentrierung, der durch Motivverdichtung (Rundbogen mit Rahmung, Rechtecköffnung mit Giebelüberdachung) und die Pilasterstellung im Obergeschoss darüberhinaus verstärkt wird. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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