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Von Holler entworfenes, 1864 geplantes, zweigeschossig und traufständig eingestelltes Wohnhaus mit gaubenbesetztem Satteldach. Gut proportionierter, sparsam mit Bauschmuck (volutengestützte Fensterüberdachungen und Traufgebälk mit Zahnschnittfries) versehener, klassizistischer Bau. Nennenswert der in seiner Gestaltung eher rare, mit korinthischen Säulchen ausgestattete Gusseisenbalkon. Im Eingangsbereich eine erhebliche, durch modernen Ersatz hervorgerufene Störung. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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