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Spätklassizistisches, verputztes Wohnhaus von drei Geschossen mit Satteldach und Zwerchhaus. Aufwendig gestaltete und lebhaft wirkende Front mit stark profilierten, in Buntsandstein gehaltenen Gliederungselementen und klassisch inspirierten Architekturteilen. Besondere gestalterische Aufmerksamkeit wurde dem Piano nobile mit dem über wuchtigen Konsolen liegenden Balkon und den alternierenden Giebelformen der Fensterüberdachungen gewidmet. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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