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Die geradlienige Tunnelröhre in einer Länge von 930 Metern wurde 1873-75 für zweigleisigen Verkehr durch den Bebenroth-Rücken geführt. Seine sandsteinerne Südfassade stellt sich als Tonnenöffnung zwischen polygonalen Pilastern unter Zwickeltondi und Bogenfries dar. Hingegen wurde die Nordfront des Tunnels schlicht in Backstein gehalten. Der "Bebenroth-Tunnel" erhält seinen Denkmalwert aus orts- und verkehrsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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