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In standartisierter Ausfürhung wurde 1915 eine Eisenbahnbrücke für einen ostwärts von der L 451 abzweigenden Forstweg angelegt. Als Eisenbetonplatte mit Vouten wurde die Brücke auf verquaderten Dammauern mit Steinbrüstung und Böschungsflügeln ausgeführt. Die Brücke erhält ihren Denkmalwert aus verkehrs- und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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