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Die dreiteilige Betonbrücke wurde 1915 über den Bahneinschnitt für die Verbindungsstraße vom Dorf ostwärts zum Gipspwerk angelegt. Über verquaderten Pylonpfeilern führt eine flache Betontrasse mit bogenimitierendem Umriss. Die Brücke verfügt noch über das originale Geländer. Ihren Denkmalwert erhält die Straßenbrücke aus verkehrs- und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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