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Die Vierbogige Vorland-/Flutbrücke wurde 1915 aus Naturstein über den westlichen Uferweg und die Werra-Talaue aus weigespannten Bögen, bugförmigen Wellenbrechern vor den Binnenpfeilern und überhöhten Pilastern mit Brüstungen an den Außenpfeilern gefügt. Die Brücke verfügt noch über das originale Eisengeländer. Ihren Denkmalwert erhält die Eisenbahnbrücke aus orts- und verkehrgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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