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In Sichtweite des Südbahnhofs wurde 1915 über den Streckeneinschnitt nördlich die weitgespannte Bogenbrücke aus Naturstein über eine Nebenstraße nach Wendershausen geschlagen. Über dem Wölbungsansatz zeigen sich offene Aussparungsbögen. Die Brücke erhält ihren Denkmalwert aus orts- und verkehrstechnischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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