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Am Hang südöstlich und traufständig über Gleis und Dorf wurde 1915 der Bahnhofsbau für Laudenbach errichtet. Über einem Quadersockel ragt der zweigeschossige verschieferte Oberbau auf. Zur Talseite wird der Bau durch ein Zwechhaus und einen Polygonalerker betont. Nach Nordosten wurde ein zweiteiliger Güterschuppen aus Fachwerk angebaut. Der Bahnhofsbau ist aus orts- und verkehrsgeschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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