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Die Eisenbahnbrücke wurde 1915 als tiefer tonnengewölbter Dammdurchlass aus Rustikaquadern mit Böschungsflügeln ausgeführt. Sie überbrückt einen Forstweg östlich der K 42. Auf der Eisenbahnbrücke ist das ursprüngliche Eisengeländer mit Diagonalverstrebung erhalten. Aus orts- und verkehrsgeschichtlichen Gründen ist die Eisenbahnbrücke als Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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