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Ähnlich den Bahnhöfen in Großburschla oder Itter der "Edertalbahn" wurde 1902 der Bahnhof Frieda als Typenbau auf der Dorfseite südlich der Strecke errichet. Der doppelgeschossige walmbedachte Baukörper weist mit dem Giebel nach Süden und wird durch Backsteingurte bzw. -lisenen gegliedert. Nach Osten schließt sich ein Güterschuppen mit Backsteinausfachung an. Seinen Denkmalwert erhält der Bahnhof aus orts- und verkehrsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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