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Wo die Straße "Am Brink" vom Nordwesten kommend auf den Flussverlauf der Riede trifft, öffnet sich die Straße zu einem kleinen Platz. Im sich hier ergebenden Zwickelgrunstück findet sich ein Garten mit historischer Ummauerung. Dem Garten sowie der Ummauerung kommt aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen der Wert eines Einzelkulturdenkmals zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |