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Teil der Gesamtanlage:
Teilbereich Kurviertel
Als Teil der die südliche Seite Audenstraße umfassenden Becker''schen Überbauung 1865 errichtetes, ecklagiges und über den Hofraum erschlossenes Wohnhaus. Dreigeschossiger Bau mit klassizistisch horizontalgegliederten, von Traufgesims mit Zahnschnittfries beschlossenen, zwei- bzw. dreiachsigen Seiten und einachsig ausgebildeter Abfasung, die mit einem Gusseisenbalkon besetzt ist. Die in Resten erhaltenen Sohlbankkonsolen lassen auf eine ursprünglich reichere Gestaltung schliessen. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |