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Im Zuge des für Nr. 45 genannten Bebauungsvorgangs 1865 erbautes, traufständiges Wohnhaus von drei Geschossen mit gaubenbestücktem Satteldach. Vierachsige, horizontal gegliederte und von Traufgesims mit Zahnschnittfries beschlossene, im Ausdruck Nr. 45 angeglichene Front, die sich von diesem jedoch durch den die Brüstungsfelder der Fenster belegenden, im Erdgeschoss aus Akanthusmotiv, im Obergeschoss aus klassizistisch geometrisierenden Formen (die am Balkon wieder auftreten) bestehenden Bauschmuck unterscheidet. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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