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An die ecklagige Villa Kaiser-Friedrich-Promenade 85 angegliedertes und dieser stilistisch angeglichenes Wohnhaus von drei Geschossen mit Satteldach. Rückwärtig erschlossener Bau mit symmetrisch angelegter, auch durch Fensterverdichtung zentrierter und von Risaliten gefasster Fassade. Die Öffnungen, durchweg von gerahmter Rechteckform, bedienen als Portes fenêtres die über Konsolen liegenden (modern ersetzten) Eisenbalkone sowie einen Austritt im Erdgeschoss. Das spätklassizistische, wohl um 1869 errichtete Wohnhaus ist Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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