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Mit Abfasung und turmartiger Ausbildung auf die Ecklage Bezug nehmendes, Platz- und Straßenraum drei- bzw. fünfachsig überblickendes, dreigeschossiges Wohnhaus. 1864 errichtet. Bauherr J. Schuler. Sparsam horizontalgegliederter Bau des Spätklassizismus mit sporadisch überdachten Rechteckfenstern und über Volutenkonsolen liegenden Balkonen. Als zartes Schmuckmotiv die Rosette, die sowohl brüstungsfeldfüllend, als auch zum Band gereiht im Sturzbereich der Fenster auftritt. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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