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Platzbeherrschendes, dreigeschossiges Wohnhaus von neorenaissancistischer Stilgebung. Die drei- bzw. zweiachsigen Fassaden stehen durch Gliederung und Fensterformen gestalterisch im Verbund mit der einachsigen, übergiebelten Abfasung. An dieser ein, wie die übrigen Hausteinelemente aus braunem Sandstein bestehender Doppelbalkon, dessen Kompositsäulen einen zierlichen Gusseisenbalkon mit Blumenschalen tragen. Um 1870 errichtetes Wohnhaus. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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