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Verschindeltes Fachwerkgebäude auf hohem Sandsteinsockel mit einer repräsentativen, zweiläufigen Freitreppe. Im Äußeren klarer, symmetrisch gegliederter Bau mit für die biedermeierliche Zeit typischem Krüppelwalmdach. Erbaut 1831 als Wohnhaus eines Maurermeisters. Bereits 1838 in der Querachse geteilt und in der Folgezeit von verschiedenen Handwerkerfamilien bewohnt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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