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Um die Jahrhundertwende in den Formen eines barockisierenden Jugendstils errichtetes Wohnhaus. Merkmale beider Stilrichtungen durchdringen sich in Aufbau und Gliederung (materialgebundene, horizontale Teilung/Asymmetrie), zeigen sich jedoch auch isoliert in Einzelform und Detail (Fenstermotive/Schweifgiebel). Der Bau stellt wohl den realisierten Teil eines geplanten Doppelhauses dar. An der ungegliederten Brandmauer angefügt eine dreietagige, ornamentreiche, gusseiserne Veranda mit bemerkenswerter Jugendstilverglasung. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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