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Ehemals freistehendes, straßenabgewandt erschlossenes Wohnhaus von drei Geschossen mit Satteldach. Statisch wirkender, mit Blick auf die Frührenaissance gegliederter und gestalteter Bau. Besondere Sorgfalt wurde auf Entwurf und Ausführung der einzelnen sowie gekoppelten Frontfenster und ihrer Architektur (Rahmung, kannelierte Säulchen, qualitätvoll gearbeitete Kapitelle) verwandt. Der Bau bestückt zusammen mit Nr. 18 die südwestliche Seite des Kirchplatzes in romantisch-historisierender Weise. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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