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Um die Jahrhundertwende errichtete Villa. Späthistoristische, unter dem Einfluss des Jugendstils stehende Architektur. Zweigeschossig über mächtigem, seinerseits zwei Etagen umfassenden Satteldach liegender Bau mit ausgeprägten straßen- und gartenseitigen, zentral jeweils von Erker bzw. mehrseitigem Turm besetzten Fassaden. Zeittypisch die ein polychromes Gesamtbild abgebende Materialvielfalt: Putz und Buntsandstein im Erdgeschoss, Ziegelverkleidung und Verschieferung in den oberen Bereichen. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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